Bürgerbegehren, abgeschlossen Radentscheid Erfurt

Ort
Erfurt
Kategorie
Verkehrswende
Gemeinsam für bessere Radverkehrsbedingungen in Erfurt!
Radentscheid Erfurt

Radfahren soll in Erfurt attraktiver werden, um die Menschen zur Nutzung des Fahrrades anstelle anderer Verkehrsmittel, insbesondere anstelle des Autos für kurze Wege, zu bewegen. Derzeit sind die Bedingungen für das Radfahren in Erfurt aber nicht günstig. Es fehlt häufig an sicheren Wegen, die dem Radverkehr vorbehalten sind. Die Oberflächen vorhandener Wege sind uneben, oft stören Bordsteinkanten und die Wegeführung ist unklar und umständlich. Häufig müssen diese Flächen mit dem Fußverkehr geteilt werden. Auch Hindernisse wie Poller, Laternenmasten und falsch geparkte Autos zwingen Radfahrende zum Ausweichen.

Wir fordern, dass die Stadt Erfurt unsere sechs Ziele für einen attraktiven und sicheren Rad- und Fußverkehr kontinuierlich und verkehrspolitisch vorrangig verfolgt. Am 16. Januar 2020 wurde der Verein "Radentscheid Erfurt n.e.V." gegründet, die Unterschriftensammlung startete noch im selben Jahr.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens  übergaben am 22. Dezember 2020 über 12.700 Unterschriften an den Oberbürgermeister Andreas Bausewein. Die Überprüfung der Stadt ergab, dass genügend Unterschriften gültig, der Radentscheid Erfurt also die für den Erfolg notwendigen 7000 Unterschriften erreicht hat.

Im 2. Anlauf hat am 9. Juni 2021 der Erfurter Stadtrat die Annahme der Ziele des Erfurter Radentscheides beschlossen. Darüber freuen sich nicht nur die vielen Aktiven des Radentscheid Erfurt, sondern auch das Klimawende von unten Team! Getreu dem Motto "Was lange währt wird endlich gut" bringt Erfurt nun endlich die Mobilitätswende voran!

Unsere Ziele

  • Durchgängiges Radverkehrsnetz
  • Radwege an Hauptverkehrsstraßen oder Tempo 30
  • Sichere Kreuzungen
  • Barrierefreie Rad- und Gehwege
  • Ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
  • Radverkehrsbeauftragte(r) der Stadt Erfurt

Unter anderem soll die Stadt bis zur Erreichung der Ziele

• an Hauptverkehrsstraßen auf einer Strecke von mindestens 10 km jährlich entweder Radwege umsetzen oder dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf nicht mehr als 30 Kilometer pro Stunde festsetzen und Maßnahmen zur Durchsetzung des Tempolimits ergreifen,

• jährlich mindestens drei stark frequentierte Kreuzungen umbauen und

• jährlich 600 neue Abstellanlagen schaffen.

Diese Maßnahmen sollen in der Regel nicht auf Kosten der Flächen für den Fußverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr und nicht auf Kosten des Stadtgrüns umgesetzt werden.

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