Energie
Kommunale Wärmewende starten
Wenn wir die kommunale Fernwärme auf erneuerbare Energien umstellen, werden die fossilen Anlagen unwirtschaftlich. Kohle- und Gaskraftwerke werden abgeschaltet – und aus den Heizungen kommt plötzlich grüne Wärme.
Die meisten Haushalte werden entweder über Anlagen im Haus oder durch ein häufig kommunal betriebenes Fernwärmenetz beheizt. Auf die Fernwärmeversorgung können wir mit Bürgerbegehren direkt Einfluss nehmen. Das ist auch bitter nötig. Denn die lokale Fernwärme stammt überwiegend aus Kohlekraftwerken und Gaskraftwerken. Bundesweit ist die Wärme für rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Anders als beim Strom stagniert die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung seit Jahren, der Anteil der erneuerbaren Wärme ist heute kaum höher als 2012. Die lokale Wärmewende ist deshalb ein zentraler Schritt hin zu einer klimaneutralen Kommune – und ein Anstoß für die Wärmewende insgesamt.
Mit einem Bürgerbegehren können wir dafür sorgen, dass die Kommune die fossilen Kraftwerke für die Wärmeerzeugung nach und nach herunterfährt und stattdessen eine erneuerbare Wärmeversorgung aufbaut. Oder wir verwehren fossiler Energie den Zugang zu unserem Wärmenetz und machen die Kraftwerke, aus denen sie stammt, damit unwirtschaftlich. In Hamburg ist es der Volksinitiative „Tschüss Kohle“ auf diese Weise gelungen, das Kohlekraftwerk Moorburg nach nur sechs Jahren Laufzeit stillzulegen. So wird im kommunalen Netz Platz frei für die erneuerbaren Energien.
„Die Energiewende ist bisher an der Wärmeversorgung vorbeigerollt. Während schon die Hälfte unseres Stroms aus erneuerbaren Energien stammt, kommt noch über 80 Prozent der Wärme aus Kohle- und Gaskraftwerken.“
Die Politik torpediert die Wärmewende
Der gesetzlich festgelegte Kohleausstieg kommt nicht nur viel zu spät. Er droht außerdem, zum Gaseinstieg zu werden – und somit einen fossilen Energieträger durch einen anderen zu ersetzen. Gas ist in vielen Fällen genauso klimaschädlich wie Kohle. Doch wenn es nach der Bundesregierung geht, soll es künftig trotzdem eine wichtige Rolle für die Wärmeerzeugung spielen.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz fördert sie den Umstieg. Betreiber, die ihr Kohlekraftwerk durch ein neues Gaskraftwerk ersetzen, erhalten bis zu 390 Euro pro Kilowatt, bei einem Kraftwerk mit einer Leistung von 100 Megawatt sind das bis zu 39 Millionen Euro. Insgesamt hat die Bundesregierung dafür 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Hinzu kommt die Förderung für fossile Großanlagen aus dem Kraftwärmekopplungsgesetz.
Für die Betreiber ist der Umstieg auf Gas also enorm attraktiv. Sie erhalten einen großen Teil ihrer Investitionskosten vom Staat. Und sie können vorerst bei einem zentralen, um fossile Verbrennungsanlagen herum konzipierten Fernwärmemodell bleiben. Weder müssen sie die Temperatur der Wärmenetze absenken, noch eine kommunale Wärmeplanung mit vielen unterschiedlichen Bausteinen erstellen oder eine dezentrale, erneuerbare Erzeugungsstruktur aufbauen. Aber die Kommunen zögern diese Investitionen nur unnötig hinaus und riskieren damit, dass es am Ende noch teurer wird.
Schon jetzt gibt es deutlich mehr als 200 Gaskraftwerke in Deutschland. Hinzu kommt eine Vielzahl an kleineren gasbefeuerten Anlagen, insbesondere Blockheizkraftwerke, von denen bundesweit über 43 000 in Betrieb sind. Viele Gemeinden betreiben außerdem reine Heizwerke.
Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass 120 weitere Gaskraftwerke bis 2035 gebaut werden. Davon sind 11 bereits im Bau, 36 weitere in Planung. Die Zahl der Blockheizkraftwerke soll sich im selben Zeitraum vervierfachen. Eine Wärmewende, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar ist, spielt in den offiziellen Prognosen also keine Rolle. Wir müssen sie selbst anstoßen – direkt bei uns vor Ort.
Der richtige Wärmemix: Alternativen zu Kohle und Erdgas
Fernwärme lässt sich zuverlässig aus erneuerbaren Energien produzieren. Sie sollte sich auf verschiedene Wärmequellen stützen und diese je nach Jahreszeit sinnvoll kombinieren.
- Solare Wärme durch große Solarthermieanlagen und Freiflächen-Solaranlagen ist besonders im Sommer verfügbar. Saisonale Wärmespeicher und Wärmepumpen machen sie auch für die kalten Jahreszeiten nutzbar.
- Geothermie ist unabhängig von der Jahreszeit, aber je nach Region unterschiedlich verfügbar.
- Umweltwärme aus Flüssen, Seen und Aquiferen ist in Kombination mit Wärmepumpen überwiegend ganzjährig nutzbar.
- Abwärme aus Industrie und Kanalisation ist unabhängig von Jahreszeiten.
- Nachhaltig genutzte Biomasse, etwa Altholz, steht ebenfalls das ganze Jahr über zur Verfügung.
- Mit grünem Wasserstoff, Biogas und E-Methan betriebene Blockheizkraftwerke können bei Bedarf in geringem Umfang eine Ergänzung im Winter sein.
- Tauchsieder und Power-to-Heat-Anlagen können Einspeisespitzen von regenerativem Strom nutzen.
Um erneuerbare Energien in die Fernwärme einspeisen zu können, muss die Temperatur der Netze abgesenkt werden. Unterschiedliche Speicher sind nötig, um die Wärmeüberschüsse aufzunehmen. Solarthermie, die mittags erzeugt und abends genutzt wird, muss beispielsweise nur einige Stunden im Speicher bleiben. Nötig sind aber auch größere saisonale Speicher, um im Sommer einen Vorrat überschüssiger Wärme für die kalten Monate aufbauen zu können. Außerdem lohnt es sich, die Wärmenetze auszubauen. Erneuerbar zu heizen ist über ein Fernwärmenetz deutlich einfacher als bei Hausanschlüssen, wo es meist nur eine Energiequelle gibt.
Wärmepotenziale untersuchen
In den meisten Kommunen ist gar nicht klar, welche Quellen für erneuerbare Wärme in welchem Umfang zur Verfügung stehen. Vielfach lassen sich die Potenziale zumindest grob auch ohne ein aufwändiges Gutachten abschätzen. Solarpotenziale sind beispielsweise vor allem von der Flächenverfügbarkeit abhängig, die Nutzung von Abwärme von den entsprechenden industriellen Anlagen.
Es kann dennoch sinnvoll sein, im Verlauf der Kampagne von der Stadt eine ausführliche Wärmepotenzialstudie zu fordern, die einen oder mehrere mögliche Transformationspfade von fossiler zu regenerativer Wärmeversorgung ermittelt – oder die Stadt beauftragt nach einem erfolgreichen Wärmewende-Bürgerbegehren von sich aus Gutachter:innen. Welche Transformationspfade sie vorschlagen, hängt allerdings davon ab, welche Prämissen die Studienautor:innen zugrunde legen. Wir sollten daher auf folgende Punkte achten:
- Fragestellung und Studiendesign sollte nicht der Energieversorger festlegen, sofern er den Auftrag vergibt. Zivilgesellschaftliche Organisationen sollten beim Studiendesign mitberaten können und an dem Prozess beteiligt werden, beispielsweise im Rahmen eines Begleitkreises.
- Die Kommune und die Öffentlichkeit sollten im Anschluss Zugriff auf die Studienergebnisse und Detailstudien haben. Wenn das nicht durchsetzbar ist, sollte zumindest die Möglichkeit bestehen, im Studienverlauf Korrekturen am Studiendesign vorzunehmen.
- Die Verbindlichkeit der Studie und der Entscheidungsmodus für einen der skizzierten Transformationspfade sollte zu Beginn klar sein.
- Die Studie sollte keine Szenarien untersuchen, die nicht mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel sind. Sie sollte mindestens ein sehr ambitioniertes Szenario enthalten, das auf die Nutzung von Gas vollständig verzichtet.
- Eine erneuerbare Wärmeversorgung muss möglichst viele Quellen nutzen und dezentrale Einspeisung ermöglichen. Das muss die Studie berücksichtigen.
- In der Regel muss der Wärmeversorger eingebunden werden. Meist verfügt nur er über die notwendigen Informationen zu den technischen Details der Wärmeinfrastruktur.
Fünf Hebel für die lokale Wärmewende
Wenn unsere kommunalen Stadtwerke eigene Kraftwerke und Heizwerke betreiben, können wir fordern, dass sie schrittweise alle Anlagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf erneuerbare Energien umstellen sollen. Sind unter den fossilen Kraftwerken ein oder mehrere größere Dreckschleudern, können wir uns im Bürgerbegehren auch darauf fokussieren, dass die Stadt sie abschaltet und durch erneuerbare Energien ersetzt. Die passenden, rechtlich geprüften Abstimmungsfragen für diese Szenarien liefern die ersten beiden Ansatzpunkte.
In einigen Städten und Kommunen werden die Kraftwerke nicht von den Stadtwerken, sondern von anderen Unternehmen betrieben. Trotzdem müssen wir uns nicht mit einer fossilen Wärmeversorgung abfinden. Wenn die Stadtwerke die Wärmenetze betreiben, haben sie Einfluss darauf, welche Wärme durch sie geleitet wird. Hier können wir mit einem Bürgerbegehren ansetzen und dafür sorgen, dass sich der Anteil regenerativer Wärme im Netz Stück für Stück erhöht. Aber auch, wenn die Stadtwerke keine Netze besitzen oder es überhaupt keine Stadtwerke gibt, können wir eine Wärmewende von unten starten. Die geeigneten Fragen für diese Fälle führen die Ansatzpunkte drei bis fünf aus.
Die Formulierungen beziehen sich stets auf mehrheitlich kommunale Stadtwerke in der Rechtsform einer GmbH. Bei einer AG muss die Frage etwas anders lauten.
Soforteinstieg in die Wärmewende
Mit der folgenden Abstimmungsfrage für ein Bürgerbegehren sorgen wir dafür, dass die Stadtwerke ab sofort in den Ausbau erneuerbarer Wärme investieren müssen. So stellen wir sicher, dass die fossilen Brennstoffe sukzessive aus der Wärmeerzeugung verschwinden. Die städtischen Heizwerke, also die Anlagen, die ausschließlich Wärme produzieren, werden durch erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen ersetzt. Betreiben die Stadtwerke auch Heizkraftwerke, die sowohl Wärme als auch Strom produzieren, sogenannte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), darf die dort produzierte Wärme nicht mehr verkauft werden. Sie werden dadurch häufig unwirtschaftlich.
Zu einem bestimmten Zieldatum darf dann überhaupt keine Wärme mehr mit fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Wir stellen außerdem sicher, dass die Stadtwerke ihre fossilen Anlagen nicht einfach an andere Betreiber:innen verkaufen oder verpachten, sondern ganz abschalten oder auf erneuerbare Energien umrüsten.
„Sind Sie dafür, dass die Stadt … die Geschäftsführung der Stadtwerke … GmbH anweist, dass diese … spätestens ab …. nur noch Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme oder aus Abwasser erzeugt und vertreibt und hierzu stufenweise ab …. in den von ihr betriebenen Heizwerken und Heizkraftwerken nur noch … Prozent, ab …. nur noch … Prozent und ab … nur noch … Prozent fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung einsetzt und dass die Stadtwerke …. GmbH die dadurch wegfallenden Leistungen durch Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme oder Abwasser ersetzen und den Fortschritt auf ihrer Homepage im Internet dokumentieren, und die von ihr in der Stadt … fossil betriebenen Heizwerke und Heikraftwerke weder an Dritte verpachtet noch verkauft werden?“
Fossile Dreckschleudern stilllegen
Viele Stadtwerke betreiben überwiegend KWK-Anlagen. Eigentlich ist es aufgrund des Kopplungsverbots nicht zulässig, Vorgaben über die Strom- und Wärmeerzeugung in einem Bürgerbegehren zu verbinden. Bei KWK-Anlagen gilt jedoch eine Ausnahme, da sie Strom und Wärme zugleich produzieren. Während die Abstimmungsfrage für den „Soforteinstieg in die Wärmewende“ auf alle wärmeerzeugenden Anlagen abzielt, aber nur einen indirekten Einfluss auf die Stromerzeugung nehmen kann, adressiert die folgende Frage die Anlagen, die Strom und Wärme kombiniert erzeugen. Das führt dazu, dass in Zukunft sowohl Strom als auch Wärme regenerativ werden.
Deshalb eignet sie die folgende Abstimmungsfrage, wenn unsere Stadtwerke nur oder fast ausschließlich KWK-Anlagen betreiben oder wenn sie besonders große Kraftwerke besitzen, die einen entscheidenden Anteil sowohl an der Strom- als auch an der Wärmeversorgung der Stadt haben. Mit diesem Bürgerbegehren sorgen wir dafür, dass die Stadtwerke konkrete Anlagen stilllegen oder umrüsten und die wegfallenden Strom- und Wärmekapazitäten durch erneuerbare Energien ersetzen müssen.
„Sind Sie dafür, dass die Stadt … die Geschäftsführung der Stadtwerke … GmbH anweist, dass das von dieser betriebene Heizkraftwerk … / die von dieser betriebenen Heizkraftwerke … und … ab … keine fossilen Brennstoffe zur Produktion von Wärme und Strom mehr einsetzt/ einsetzen und dass die Stadtwerke … GmbH die dadurch wegfallenden Leistungen durch erneuerbare Energien oder durch unvermeidbare Abwärme oder durch Wärme aus Abwasser ersetzt, insbesondere durch den Aufbau eigener Wärme- und/ oder Stromerzeugungsanlagen?“
Die Wärmenetze mit Erneuerbaren füllen
In einigen Städten und Kommunen betreiben nicht die Stadtwerke, sondern privatwirtschaftliche Unternehmen die Kraftwerke. Möglicherweise gehören den Stadtwerken aber die Wärmenetze. Dann haben sie Einfluss darauf, welche Wärme sie dort hineinlassen.
Hier können wir mit einem Bürgerbegehren ansetzen. Unter Berücksichtigung von angemessenen Übergangsfristen können wir den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmenetz allmählich erhöhen. So drängen wir sukzessive die fossile Wärme aus dem Netz und entziehen auch den Kraftwerken ihre wirtschaftliche Grundlage. Mittelfristig sorgen wir dafür, dass die Kraftwerke nicht weiter betrieben werden.
Das kann auch dann sinnvoll sein, wenn die Stadtwerke mehr Anteile am Wärmenetz als am Kraftwerk haben, das es speist – was etwa in Mainz der Fall ist. Dort ist die Stadt mit zwei Dritteln der Anteile Mehrheitseigentümerin des Fernwärmenetzes, hält mit knapp der Hälfte der Anteile aber nur eine Minderheit am Gaskraftwerk.
Die Abstimmungsfrage für diesen Fall kann so lauten:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt … die Geschäftsführung der Stadtwerke … GmbH anweist, in ihrem Fernwärmenetz spätestens ab … einen Anstieg des erneuerbaren Anteils in Höhe von … Prozent pro Jahr zu verzeichnen, so dass in dem Fernwärmenetz ab … 100 Prozent erneuerbare Wärme ist und dass die Stadtwerke … GmbH diese jährlichen Steigerungen auf ihrer Homepage veröffentlichen muss?“
Der fossilen Wärme die Kündigung schicken
Wenn die Stadtwerke Wärme an ihre Kund:innen verkaufen, aber keine eigenen Kraftwerke besitzen, müssen sie die Wärme selbst einkaufen. Dafür schließen sie sogenannte Fernwärmelieferverträge ab. Diese haben oft eine Laufzeit von 20 Jahren. Handelt es sich bei der eingekauften um fossile Wärme, können wir mit einem Bürgerbegehren dafür sorgen, dass die Stadtwerke den Fernwärmeliefervertrag kündigen müssen und fortan nur noch erneuerbare Wärme einkaufen oder vertreiben dürfen. Die Klimawende-Initiative „Rostock kohlefrei“ hat dazu 2020 ein Bürgerbegehren gestartet.
So können wir unsere Abstimmungsfrage formulieren:
Sind Sie dafür, dass die Stadt … die Geschäftsführung der Stadtwerke … GmbH anweist, die Erzeugung, den Bezug und den Verkauf von Fernwärme aus fossilen Anlagen durch die Stadtwerke … und/oder deren Tochterunternehmen spätestens ab … auszuschließen?
Durchgangsverbot für fossile Wärme
Was aber, wenn unseren Stadtwerken weder Kraftwerke noch Netze gehören und sie auch keine Wärme vertreiben? Oder wenn es in unserer Kommune gar keine Stadtwerke gibt? Dann lohnt der Blick nach unten. Fast immer führen Fernwärmenetze unter Straßen hindurch. Die gehören in der Regel den Kommunen. Damit die Betreiber:innen von Fernwärmenetzen die Flächen darunter nutzen dürfen, muss die Kommune eine Sondernutzungserlaubnis erteilen – die Auflagen enthalten darf. Zum Beispiel die Auflage, dass der Netzbetreiber für einen steigenden Anteil erneuerbarer Wärme in seinen Netzen sorgen muss.
Eine entsprechende Bürgerbegehrensfrage könnte so lauten:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt … Sondernutzungserlaubnisse für Fernwärmenetze nur noch dann vergibt, wenn in diesen ab … jeweils ein Anstieg des erneuerbaren Anteils an Wärme in Höhe von … Prozent pro Jahr erfolgt, so dass in dem Fernwärmenetz ab … 100 Prozent erneuerbare Wärme ist und dass die Stadt die Einhaltung dieser jährlichen Steigerungen und des Ziels überwacht und im Falle eines Verstoßes angemessen sanktioniert?“
Alternativ können wir die Sondernutzungserlaubnis auch an CO2-Grenzwerte koppeln. Oder an die Absenkung des Temperaturniveaus der Fernwärme – als Voraussetzung für eine verbesserte Integration erneuerbarer Energien. Wenn bereits Sondernutzungerserlaubnisse für ein Fernwärmenetz erteilt wurden, lohnt ein Blick in die Verträge. Laufen sie in absehbarer Zeit aus oder gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann es sinnvoll sein, die Wärmeversorgung wieder in kommunale Hand zu bringen. Sie ist eine existenzielle Voraussetzung des Lebens, über sie sollte nach demokratischen Prinzipien entschieden werden. Wie eine Rekommunalisierung der Netze oder die Gründung eines Öko-Stadtwerks per Bürgerbegehren funktioniert, erläutert das Kapitel „Energieversorgung zurückerobern“.
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- Stadtwerke zu Ökostromversorgern machen
- Wärmewende starten
- Die Sonne reinlassen
- Energieversorgung zurückerobern
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